Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif!Am 3. Dezember 2021 wird der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Gleichzeitig steht der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) für die Jahre 2022 bis 2030, zu dessen Umsetzung ein Inklusionsfonds unbedingt benötigt wird, vor seiner Fertigstellung.

Der Nationale Aktionsplan Behinderung wurde geschaffen, um die Umsetzung der von Österreich im Jahr 2008 ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben, und ist damit eine zentrale Leitlinie österreichischer Behindertenpolitik. Er soll konkrete Maßnahmen enthalten, um die Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Österreich zu forcieren. Die öffentliche Begutachtung des „neuen“ Nationalen Aktionsplans Behinderung wird voraussichtlich im Jänner 2022 beginnen.

Ob der Nationale Aktionsplan Behinderung 2022-2030 tatsächlich die Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen positiv verändern wird, hängt zu einem großen Teil davon ab, ob die im Nationalen Aktionsplan Behinderung festgeschriebenen Maßnahmen auch budgetär gedeckt sind und somit durchgeführt werden können. Es darf nämlich nicht vom Wohlwollen des oder der jeweiligen Finanzverantwortlichen abhängen, ob die von der Bundesregierung beschlossenen Vorhaben tatsächlich durchgeführt werden können oder nicht. Dazu ist eine klare Finanzierungszusage unbedingt vonnöten!

Der Österreichische Behindertenrat, BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ), die Lebenshilfe Österreich, der Monitoringausschuss, SLIÖ -Selbstbestimmt Leben Österreich und der Behindertenanwalt fordern daher eine bedarfsgerechte Finanzierung der im Nationalen Aktionsplan Behinderung enthaltenen Maßnahmen.

Dafür ist, wie im Regierungsprogramm angedacht, die Einrichtung eines Inklusionsfonds zur Finanzierung von Maßnahmen, die in der Schnittstelle zwischen Bundes- und Landeskompetenz liegen, unbedingt erforderlich.

Der Inklusionsfonds soll, ähnlich dem Pflegefonds, aus finanziellen Mitteln des Bundes und der Länder gespeist werden und der Finanzierung individuell benötigter Leistungen mit dem Ziel einer umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dienen. „Beispiele dafür sind die Bereitstellung umfassender Persönlicher Assistenz für alle, die sie benötigen, sowie die energische Intensivierung einer umfassenden De-Institutionalisierung“, erläutert Behindertenanwalt Hansjörg Hofer.

„Die gleichberechtigte Teilhabe und Inklusion aller darf nicht zu einer Frage der Finanzierung werden. Mit dem NAP können wichtige Fortschritte erzielt werden – dafür ist die Finanzierungsfrage aber rechtzeitig und umfassend zu klären“, gibt Dr. Markus Wolf, Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich zu bedenken.

„Besonders in jenen Bereichen, die sich als resistent gegenüber der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erwiesen haben, ist der NAP ein wichtiges Instrument. Die besten Maßnahmen greifen nur, wenn sie budgetär abgesichert sind. Das im Regierungsprogramm enthaltene Bekenntnis zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen darf kein Lippenbekenntnis sein, sondern muss eine entsprechende Finanzierung garantieren“, so Christine Steger – Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses.

„Volle Inklusion und uneingeschränkte Teilhabe von 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die nötigen Investitionen sind zu tätigen und werden sogar volkswirtschaftlichen Nutzen stiften. Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen rechnet sich für alle“, führt Michael Svoboda – Präsident des Österreichischen Behindertenrats – an.

Rückfragen & Kontakt:

Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag. (FH) Stephan Prislinger
+43 (1) 71100 – 862223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
http://www.behindertenanwalt.gv.at

 

 

Lebenshilfe: Nationaler Aktionsplan Behinderung 2022 bis 2030 braucht adäquate Finanzierung

Lebenshilfe fordert einen zwischen Bund und Ländern gut abgestimmten Inklusionsfonds zur Umsetzung der NAP-Maßnahmen

 

Wien (OTS) – ***** Leicht Lesen Version unten *****

 

Der 3. Dezember ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. „Anlässlich dieses Tages wollen wir daran erinnern, dass für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen der Nationale Aktionsplan (NAP) ein wesentlicher Bestandteil ist. Er ist die langfristige Strategie, um die UN-Behindertenkonvention zu einer gelebten Realität zu machen. Dafür braucht es eine angemessene Finanzierung, die wir in Form eines Inklusionsfonds gegeben sehen“, erklärt Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich. Mit Ende dieses Jahres soll der NAP 2022-2030 fertig gestellt werden. Im Jänner 2022 beginnt die öffentliche Begutachtungsphase.

 

Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern notwendig

Gerade für die Umsetzung der Rechte von Menschen mit intellektuellen Behinderungen sind oft Bund und Länder gemeinsam zuständig. Die Umsetzung dieser Rechte erfordert auch entsprechende Finanzmittel. Zur Sicherstellung eines geeigneten Finanzierungsrahmens ist daher ein Austausch und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern notwendig. Ein solcher Rahmen kann durch einen Inklusionsfonds gegeben sein. Der Inklusionsfonds würde aus finanziellen Mitteln des Bundes und der Länder gespeist werden. „Mit einem Inklusionsfonds wären wir einer inklusiven, selbstbestimmten und chancengleichen Teilhabe an der Gesellschaft bereits einen deutlichen Schritt näher“, so Neuherz.

Inklusionsfonds sichert Gehalt statt Taschengeld

Konkret könnte der Inklusionsfonds etwa für die Finanzierung des „2-Säulen-Modells“ der Lebenshilfe herangezogen werden. Mit dem Modell fordert die Lebenshilfe einen inklusiven und durchlässigen Arbeitsmarkt. Dadurch können zum Beispiel Menschen mit Intellektuellen Behinderungen, die in Behinderten-Werkstätten arbeiten, ein Gehalt statt Taschengeld bekommen. Damit ist auch eine eigene Sozialversicherung gesichert. Das 2-Säulen-Modell garantiert auch das Recht auf individuell benötigte Unterstützungsleistungen. Dafür wären sowohl der Bund als auch die Länder zuständig. Die Finanzierung kann über den Inklusionsfonds erfolgen. Mehr über das 2-Säulen-Modell können Sie in diesem kurzem Erklärvideo erfahren: https://bit.ly/3nYupAZ.

 

 

 

 

 

***** Leicht Lesen *****

Lebenshilfe: Es braucht einen neuen Geld-Topf für den NAP 2022 bis 2030

 

(Wien, OTS)

 

Was ist der NAP 2022 bis 2033?
NAP ist eine Abkürzung und steht für:
Nationaler Aktionsplan Behinderung.
In dem Plan steht,
was Österreich in den Jahren 2022 bis 2030
für Menschen mit Behinderungen tun möchte.
Der NAP 2022 bis 2030 soll Ende Dezember fertig sein.
Es gibt aber noch ein Problem:
die Bezahlung des NAP.

Wie kann Österreich den NAP bezahlen?
Die Lebenshilfe und andere Behinderten-Organisationen haben eine Idee:
Die Bundes-Regierung soll mit den Bundes-Ländern zusammen-arbeiten.
Gemeinsam sollen sie einen Geld-Topf schaffen,
aus dem der NAP bezahlt werden kann.
Dieser Geld-Topf heißt: Inklusions-Fonds.
Fonds ist Französisch und man spricht es so aus: Foo.

 

Was hat das mit dem 2-Säulen-Modell der Lebenshilfe zu tun?
Österreich kann mit dem Inklusions-Fonds
auch das 2-Säulen-Modell der Lebenshilfe bezahlen.
Das 2-Säulen-Modell sagt:
es braucht einen inklusiven Arbeits-Markt für alle.
Das Erklär-Video zum 2-Säulen-Modell in leichter Sprache
gibt es hier: https://bit.ly/3nYupAZ.