RechtsberatungBeratung, Selbsthilfe & FAQ

Wir beraten Menschen mit und ohne Behinderungen: Einzelpersonen, Paare und Familien.

Unsere Rechtsberatung bietet:

  • Hilfe bei der Antragstellung auf Leistungen nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, Jugendwohlfahrtsgesetz
  • Hilfe im Verwaltungsverfahren
  • Überprüfung von Selbstbehalten
  • Beratung in Pflegegeldangelegenheiten
  • Beratung nach Bescheidzustellung

Rechtsberatung in Feldbach jeden 1. Mittwoch im Monat von 14:00 – 16:00 Uhr gegen Voranmeldung

Rechtsberatung in Bad Radkersburg jeden 1. Donnerstag nach Vereinbarung gegen Voranmeldung.

Kontakt

Kontakt alle RegionenJuristin Magª. Theresa Kraschitz

Grazer Straße 22
8330 Feldbach mit Voranmeldung
Tel.: +43(0) 3152 / 69900
E-Mail: office@lnw.at

 

Begegnungsraum Langgasse 6
8490 Bad Radkersburg mit Voranmeldung
Tel.: +43(0) 3152 / 69900
E-Mail: office@lnw.at

Weitere Kontaktdaten:  Lebenshilfe Steiermark

Was ist Inklusion? Expand

Inklusion ist ein Menschenrecht, welches in der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ geregelt ist. Es besagt, dass alle Menschen, in allen Lebenslagen und mit der nötigen Unterstützung gleichberechtigt leben können sollen.

Mehr zum Thema finden Sie hier

Was ist der Unterschied zwischen Inklusion und Integration? Expand

Bei der Integration passt sich der Mensch an ein bestehendes System an, welches sich nur wenig verändert. Z.B. Schule, Verein, ….

Bei der Inklusion bietet die Gesellschaft ihre Hilfe an, verändert sich selbst auch und schöpft die Möglichkeiten eines Systems aus, um niemanden auszuschließen und jede/jeden nach seinen Möglichkeiten einzubinden.

Was ist die UN-Menschenrechtskonvention? Expand Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (United Nations – UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 26. Oktober 2008 in Kraft. Was ist die KundInnenvertretung? Expand

Das ist der Überbegriff für Haussprecher und Haussprecherinnen, Werkstättenrat sowie Standortsprecher und Standortsprecherinnen.

Was ist ein KundInnen-Rat? Expand

Der KundInnen-Rat setzt sich aus allen Haussprechern und allen Haussprecherinnen aller Standorte der LNW Lebenshilfe NetzWerk GmbH zusammen.

Was macht die SelbstvertreterIn? Expand

Bei der Selbstvertretung handelt es sich um eine einzelne Person aus der Gruppe der KundInnenvertretung, die nach außen auftritt und für alle anderen spricht.

Was ist ein Selbstvertretungsbeirat? Expand

Der Selbstvertretungsbeirat setzt sich aus den österreichweiten Vertreterinnen und Vertretern zusammen. Bei Treffen wird aus jedem Bundesland aus allen Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern eine Person entsandt.

Was ist das StBHG? Expand

Das BHG ist das „Gesetz vom 10. Februar 2004 über Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung (Steiermärkisches Behindertengesetz – StBHG)“ in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Darin sind die Voraussetzungen, die Arten und die Formen der Hilfeleistung festgelegt.

§1 Ziel dieses Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen, damit sie an der Gesellschaft in gleicher Weise wie Menschen ohne Behinderung teilhaben und ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.

Was ist das B-KJHG? Expand

Das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde zur Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen erlassen. Der Langtitel lautet „Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche“.

Was bedeutet KIJU? Expand

Als KIJU wird die Kinder- und Jugendbetreuung innerhalb der LNW Lebenshilfe NetzWerk GmbH bezeichnet.

Was sind die flexiblen Hilfen Südoststeiermark? Expand

Mehrere Sozialdienst-Organisationen bieten gemeinsam mit der LNW Lebenshilfe NetzWerk GmbH mobil-ambulante Betreuung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe im Bezirk Südoststeiermark an.

Was ist das NEBA? Expand

Das Netzwerk Berufliche Assistenz (NEBA) ist ein System zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen. Menschen mit (körperlichen, psychischen, intellektuellen, Sinnes-) Einschränkungen werden bei der Suche oder Sicherung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes unterstützt.

Wer trägt die Kosten für NEBA? Expand

Das Sozialministeriumservice ist zentraler Akteur und Kostenträger. Unterstützt von vielen weiteren Trägern wird das Arbeitsangebot für Jugendliche mit Behinderung und ausgrenzungsgefährdete Jugendliche weiterentwickelt, und es wird auf individuelle Bedürfnisse eingegangen.

Was macht das SMS? Expand

Das Sozialministeriumservice (SMS) ist eine Förderstelle der Länder mit den jeweiligen Landesstellen. Durch Projekte werden Unterstützungsangebote zur Integration von Menschen mit Assistenzbedarf in den Arbeitsmarkt gefördert.

Was macht die Kindergarten- und Schulassistenz? Expand

Sie begleitet Kinder mit Unterstützungsbedarf im Kindergarten- oder Schulalltag.

Wer erhält einen Bescheid? Expand

Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen benötigen auch unterschiedliche Bescheide von entsprechenden PartnerInnen der Lebenshilfe. Diese müssen beantragt werden.

Was bedeutet PZA oder „personzentriert arbeiten“? Expand

Aus der Welt der begleiteten und geförderten Person heraus soll die persönliche Entwicklung forciert und das Selbstvertrauen aufgebaut werden bis hin zum eigenverantwortlichen Handeln.