Interdisziplinäre Frühförderung & FamilienbegleitungIFF nach Kinder- und Jugendhilfegesetz und BHG

Förderung von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahre und Unterstützung der Eltern.

Das Ziel des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Steiermärkischen Behindertengesetzes ist die Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren und deren Eltern!

 

Dazu gehören:

  • eine individuelle Beratung
  • Unterstützung und
  • Anleitung der Familien

Es werden jene Mittel zur Verfügung gestellt, die erforderlich sind, um die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu unterstützen.

 

 

 

 

 

Sie haben Fragen zu Erziehung und Förderung und wollen Ihrem Kind die bestmögliche Entwicklung ermöglichen? Wir bieten Hilfe, Unterstützung und Beratung

 

Was ist die Frühförderung?

Die Frühförderung ist die zum frühesten Zeitpunkt mögliche Hilfe oder individuelle, ganzheitliche Förderung und Beratung in der familiären und vertrauten Umgebung für entwicklungsverzögerte, verhaltensauffällige, behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder bis zum sechsten Lebensjahr.

 

Was ist besonders wichtig:

Je eher ein Kind gefördert wird, desto besser kann es sich entwickeln. Wir fördern die motorische und sprachliche Entwicklung auf spielerische Weise. Wir kommen regelmäßig zu Ihnen nach Hause und richten uns auf die Bedürfnisse der ganzen Familie aus.

 

Für wen ist die Frühförderung?

  • für frühgeborene oder Risikokinder
  • Kinder die in ihrer emotionalen Entwicklung gefährdet sind
  • Kinder die Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung, die Unsicherheiten in ihre Bewegung oder Geschicklichkeiten zeigen
  • Kinder die autistische oder hyperaktive Verhaltensweisen aufweisen
  • Kinder die eine Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind
  • und deren Eltern

 

Wie komme ich zu einer Frühförderung?

Wir begleiten Sie bei der Antragstellung - nehmen Sie vor der Antragstellung auf Frühförderung nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz bei der Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshauptmannschaft mit uns Kontakt auf.

 

Das Team der LNW FrühförderInnen:

Unsere diplomierten FrühförderInnen sind erfahrene Fachkräfte und haben eine spezielle Ausbildung zur Frühförderin gemacht. Wir unterstützen Sie gerne und bemühen uns, eine passende Frühförderin für Sie zu finden.

 

Was kostet die Frühförderung?

Die Frühförderung wird aus Mitteln der Kinder u. Jugendhilfe oder der Behindertenhilfe finanziert. Ziel der Leistung ist die Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Dazu gehören eine individuelle Beratung, Unterstützung und Anleitung der Familien. Es werden jene Mittel zur Verfügung gestellt, die erforderlich sind, um die Entwicklung des Kindes bestmöglich zu unterstützen.

„Wir wollen die Entwicklung des Kindes fördern, den Eltern zur Seite stehen und die Kinder in das soziale Umfeld eingliedern. Dabei zählt vor allem, dass jedes Kind in seinem Wesen, in seiner Entwicklung einmalig ist und jede Familie für ihr Kind das Beste will."

 

„Ich habe nach der Entwicklungskontrolle meiner frühgeborenen Zwillinge die Frühförderung der Lebenshilfe angenommen. Es bringt auf jeden Fall nur Vorteile, da die Aufgaben der Frühförderung die Bereiche Grobmotorik, Feinmotorik, Wahrnehmung, Sprache sowie Begleitung und Unterstützung der Eltern in schwierigen Situationen und alltäglichen Fragen umfasst und auch toll umgesetzt werden. Ich kann die Frühförderung nur weiterempfehlen und bin sehr froh, dass es dieses kompetente und qualifizierte Angebot gibt“

Fr. Weber, Eichkögl

 

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Renate Neuhold
Eichfeld 43, 8480 Mureck
Tel.: +43(0) 664 / 450 36 16